Stellungnahme Ablehnung Schweinemaststall
Nach den vorausgegangenen Diskussionen im Bezirks- und Bauausschuß gehe ich davon aus, dass Sie in dieser Ratssitzung das gemeindliche Einvernehmen versagen werden.
Und dies - wie auch schon in früheren Sitzungen geschehen - entgegen Ihrer Verpflichtung gem. §43 GO ausschliesslich nach dem Gesetz zu handeln.
Dieser Verpflichtung haben Sie sich bei Ihrer Einführung ins Ratsmandat eidesstattlich unterworfen.
Wie kann ich es mir als Ratsmitglied anmaßen einem Antragsteller für ein Bauvorhaben, bei dem sämtliche zur Zeit gültigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, die Genehmigung zu versagen, weil meine persönlichen Wertevorstellungen diesem Bauvorhaben nicht entsprechen.
Auch vor dem Hintergrund, dass der Kreis in seinem Schreiben vom 10.7.2014 bereits signalisiert hat, dass das Einvernehmen zu erteilen ist, da das Bauvorhaben gem. § 35 BauGB priviligiert ist.
Mit der Versagung schaden Sie einem gesamten Berufsstand. Einem Berufsstand, der u. a. unsere landwirtschaftliche Region entscheidend mitprägt.
Rein juristisch würde ich sagen, sie handeln grob fahrlässig um nicht zu sagen vorsätzlich.
Brigitte Mollenhauer
Vorsitzende CDU-Fraktion